Kontakt Links Psychotherapie-Blog über mich mein Angebot Personzentriert Psychotherapie
Kontakt Links Psychotherapie-Blog über mich mein Angebot Personzentriert Psychotherapie

PSYCHOTHERAPIE PERSONZENTRIERT

im Raum Neunkirchen / Wr. Neustadt

A-2823  Pitten, Obere Feldstraße 283      Tel.: 0677 624 16 116      e-Mail: psy@harasko.eu

in der Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie, Neurologie & Psychiatrie in Pitten

Dr. Gerald Harasko MA

Psychotherapeut (PP)

Mein Angebot

Psychotherapie - Beratung - Coaching - Supervision - Selbsterfahrung

Ich pflege eine gender- und kultursensible Herangehensweise.

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren.

Ich kann Ihnen bei Leiden psychischen, psychosozialen und/oder psychosomatischen Ursprungs helfen.

Dabei besteht auf Wunsch die Möglichkeit einer engen Zusammenarbeit mit der Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie innerhalb der Praxisgemeinschaft für Psychotherapie, Neurologie & Psychiatrie.

Typische Beschwerden können sein:

Familiäre und berufliche Konflikte, Beziehungsschwierigkeiten, eigene wie äußere (auch geschlechts- und kulturspezifische) Rollenerwartungen, Transidentität, Krisensituationen und traumatische Erlebnisse können mit großem psychischen Leidensdruck verbunden sein.

Wenn Sie Ihre Probleme nicht mehr alleine bewältigen können bzw. Unterstützung benötigen, kann ich Ihnen im Rahmen einer Psychotherapie oder einer Personzentrierten Beratung professionelle Hilfe anbieten. In einer Personzentrierten Selbsterfahrung können Sie zur Persönlichkeitsentfaltung Ihren Bedürfnissen nachspüren.

Über den Ablauf einer Psychotherapie in meiner Praxis finden Sie in meinem Blog nähere Erläuterungen.

Psychotherapie bzw. Beratung für Paare biete ich derzeit auslastungsbedingt nur auf Nachfrage bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten an.

Meine personzentrierte Arbeitsweise können Sie zur Entwicklung Ihrer Möglichkeiten in herausfordernden Situationen unterschiedlicher Lebenslagen (beruflich oder privat) als Coaching in Anspruch nehmen. Für Ihre Persönlichkeitsentfaltung im beruflichen Kontext wende ich den personzentrierten Ansatz zur Supervision an.

Ich unterliege von der ersten Kontaktaufnahme an der absoluten Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Österreichischen Psychotherapiegesetzes. Die Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber dritten Personen ebenso wie gegenüber Institutionen aller Art (z.B. Behörden, Arbeitgebende, Versicherungen, usw.).

Sie können mich zur Terminvereinbarung für ein Erstgespräch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Falls Sie auf meine Mailbox gelangen, rufe ich Sie gerne zurück. E-Mails beantworte ich in der Regel binnen 24 Stunden. Das psychotherapeutische Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen: Sie sehen, ob Sie sich in meiner Praxis wohlfühlen und sich mir anvertrauen können, ich kann einen ersten Eindruck von Ihren Beschwerden erhalten und wir können die Rahmenvereinbarungen klären. Selbstverständlich legen Sie sich mit der Vereinbarung eines Erstgespräches nicht auf mehrere Therapiesitzungen fest. Falls Sie einen barrierefreien Zugang zu den Therapieräumlichkeiten benötigen, ersuche ich Sie, dies im Zuge der Terminvereinbarung mitzuteilen.

Eine Therapieeinheit bzw. Beratungseinheit dauert als Einzelsitzung 50 Minuten bzw. 75 Minuten für Paare. Um die Kontinuität zu wahren, sind regelmäßige (wöchentliche oder 14-tägige) Gespräche sinnvoll (besonders im Einzelsetting). Es obliegt Ihnen, das Tempo der Therapie selbst zu bestimmen. Die Therapiedauer hängt von der individuellen Situation Ihrer Beschwerden ab und kann von wenigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren variieren.

Meine Therapieräumlichkeiten befinden sich in Pitten in einer Gemeinschaftspraxis mit einer Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie. Der Fußweg zum Bahnhof beträgt etwa fünf Minuten, Parkplätze sind im unmittelbaren Umfeld vorhanden. Meine Räumlichkeiten habe ich sehr bewusst so gestaltet, dass sie sich förderlich auf das psychische Wohlbefinden auswirken können. Dazu trägt auch ihre Öffnung zur Natur des umgebenden Gartens bei.

Ein Kostenzuschuss durch Ihre Krankenversicherung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Eine krankheitswertige Diagnose liegt vor (bei entsprechenden Beschwerden kann diese von mir auf Basis des Erstgespräches gestellt werden).
  • Eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung (z.B. durch die Hausärztin) liegt spätestens vor der zweiten Psychotherapieeinheit vor.
Der Kostenzuschuss ist je nach Krankenversicherung unterschiedlich hoch. Er beträgt für jede Psychotherapieeinheit
  • € 45,- bei der SVS
  • € 46,60 bei der BVAEB
  • € 33,70 bei der ÖGK
Der Kostenzuschuss kann von Ihnen für jede Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht werden und wird Ihnen daraufhin von der Krankenversicherung ausbezahlt. Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können die verbleibenden Kosten vertragsabhängig durch diese gedeckt sein. Kosten für Psychotherapie können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Als Honorar stelle ich in Rechnung:
(Die angegebenen Preise verstehen sich als Betrag nach Abzug eines Skontos von 10% bei rechtzeitiger Überweisung.)

Psychotherapieeinheit (50 Minuten): € 108,-
Paartherapieeinheit (75 Minuten): € 180,-
Psychotherapiekosten können beim Steuerausgleich als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Vereinbarte Termine sind für Sie verbindlich reserviert. Ich ersuche daher bei Verhinderung um eine Absage spätestens 48 Stunden davor.

Je 20 Therapieeinheiten ist eine kurzfristige Terminabsage (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) unabhängig vom Absagegrund kostenfrei.
Ab der zweiten kurzfristigen Terminabsage wird bei Absage Ihrerseits ein Ausfallshonorar in voller Höhe fällig, wenn ich den Termin nicht anderwärtig vergeben kann, und nach Absage meinerseits ist die nächste Therapieeinheit kostenlos für Sie.
Ohne vorherige Absage versäumte Termine sind immer kostenpflichtig!

Impressum    Datenschutz

Innenansicht des Praxisraums für Psychotherapien